Verlag Auf der Warft

Münster – Hamburg – Wiarden

Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen

► Statuten

 

Hinweise für Bewerber und Bewerberinnen

 

1. Jeder kann sich am Landschreiber-Wettbewerb beteiligen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung.

2. Der eingereichte Beitrag muss Bezüge zum jeweiligen Jahresthema haben.

3. Der Beitrag darf nicht länger als 12 Seiten sein, mindestens sollte er zwei Seiten umfassen (DIN A5-Format, Ränder einheitlich 2 cm, Schriftart Calibri, 11 pkt; prosaische Texte im Blocksatz, lyrische Texte seitenzentriert, im Block- oder Flattersatz).

4. Der Beitrag kann aus mehreren Einzeltexten bestehen. Die Texte können prosaisch oder lyrisch gefasst sein und sprachspielerisch, sprachkritisch, satirisch, phantastisch, reflexiv oder einfach deskriptiv mit dem jeweiligen Thema umgehen. Auch die Wahl der jeweiligen sprachlichen Varietät ist frei. Es muss also nicht unbedingt um die Hochsprache gehen. Der Text kann sich also auch auf Mundarten, Umgangssprachen, Fachsprachen, Geheimsprachen, Kunstsprachen oder auf Sprichwörter, Wendungen oder einzelne Wörter beziehen oder selbst in einer der Varietäten verfasst sein.

5. Die Beiträge dürfen (mit Ausnahme einer Publikation begrenzter Reichweite, z.B. Eigenverlage, Zeitungen) noch nicht veröffentlicht worden sein.

6. Die Beiträge sollen per E-Mail (landschreiber-wettbewerb@gmx.de) als offenes Dokument (word-Datei) eingereicht werden.

7. In einer zweiten, anonymisierten Datei (Dateiname: eine frei gewählte dreistellige Zahl, Bindestrich, Altersangabe) , die bis zur Entscheidung der Jury über die Preisträger ungeöffnet bleibt, schicken Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und eine maximal 15 Zeilen lange biografische Notiz.

8. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

9. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.