Landschreiber-Wettbewerb
Allgemeines
1. Der Landschreiber-Wettbewerb ist im November 2012 erstmals ausgeschrieben worden. Er ist von dem Sprachwissenschaftler, Hochschullehrer, Autor und Verleger Klaus Siewert erdacht und eingerichtet worden. Der Begründer des Wettbewerbs ist Mitglied im Gesamtvorstand der Gesellschaft für deutsche Sprache und 1. Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung.
2. Der Wettbewerbs will zu Reflexion über Sprache anregen, Wesensmerkmale sowie Grenzen und Möglichkeiten von Sprache bewußt machen und eine daraus resultierende besondere literarischen Kultur schaffen. Ein weiteres Anliegen des Wettbewerbs ist die Findung und Förderung junger, noch unbekannter literarischer Begabungen.
3. Das zentrale Thema des Wettbewerbs ist die deutsche Sprache als Metasprache und Objektsprache. Jahresthemen geben jeweils die Perspektive und den thematischen Rahmen vor.
Jahresthema 2013: Mit Sprache über Sprache
Jahresthema 2014: Sprache und Tarnung
Jahresthema 2015: Sprache und Seinskategorien
Jahresthema 2016: Sprache und Elemente.
4. Träger des Wettbewerbs und des mit ihm verbundenen Sprach- und Literaturpreises sind die Gesellschaft für deutsche Sprache/Zweig Münsterland und der Verlag auf der Warft.
5. Der Preis ist mit einem Schreiburlaub in einem romantischen Kaminhäuschen an der Nordsee (Erstplatzierter und Förderpreis) sowie Lesungen der Erstplatzierten auf den Buchmessen verbunden. Die Kosten für die Unterkunft der Landschreiber an der Nordsee werden vom Gründer des Wettbewerbs getragen. Der Verlag auf der Warft übernimmt die weiteren mit dem Preis verbundenen Messekosten. Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten können nicht übernommen werden. Die Gesellschaft für deutsche Sprache/Zweig Münsterland fungiert als ideeller Träger. Sämtliche Arbeiten der Träger des Wettbewerbs und der Mitglieder der Jury erfolgen ehrenamtlich und unbezahlt.
6. Der Wettbewerb findet zweimal jährlich statt. Die Auszeichnung der von der Jury nominierten 12 Erstplatzierten und die Verleihung des „Förderpreises für junge, unbekannte Autorinnen und Autoren“ erfolgen jeweils auf der Leipziger Buchmesse im Frühjahr und der Frankfurter Buchmesse im Herbst.
7. Eine Jury, die vom Begründer des Preises berufen worden ist und aus Sprach- und
Literaturwissenschaftlern, Autorinnen und Autoren besteht, entscheidet über die
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger. Die 12 Erstplazierten des Wettbewerbs
werden jeweils Ende Februar beziehungsweise Ende September über ihre Nominierung
informiert. Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.
8. Die Beiträge der 12 Erstplatzierten, der mit dem Förderpreis ausgezeichnete Beitrag und weitere, für gut erachtete Beiträge sollen in der Reihe „Landschreiber“ veröffentlicht werden.
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber
1. Jeder kann sich am Landschreiber-Wettbewerb beteiligen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkung.
2. Der eingereichte Beitrag muss dem jeweiligen Jahresthema genügen.
3. Einsendeschluss für die Preisvergabe auf der Leipziger Buchmesse ist jeweils der 30. November des Vorjahres, für die Preisvergabe auf der Frankfurter Buchmesse der 30. Juni des jeweiligen Jahres.
4. Der Beitrag darf nicht länger als 12 Seiten sein, mindestens sollte er zwei Seiten umfassen (DIN A5-Format, Ränder einheitlich 2 cm, Schriftart Calibri, 11 pkt; prosaische Texte im Blocksatz, lyrische Texte seitenzentriert, im Block- oder Flattersatz).
5. Der Beitrag kann aus mehreren Einzeltexten bestehen. Die Texte können prosaisch oder lyrisch gefasst sein und sprachspielerisch, sprachkritisch, satirisch, phantastisch, reflexiv oder einfach deskriptiv mit dem jeweiligen Thema umgehen. Auch die Wahl der jeweiligen sprachlichen Varietät ist frei. Es muss also nicht unbedingt um die Hochsprache gehen. Der Text kann sich also auch auf Mundarten, Umgangssprachen, Fachsprachen, Geheimsprachen, Kunstsprachen oder auf Sprichwörter, Wendungen oder einzelne Wörter beziehen oder selbst in einer der Varietäten gefasst sein.
6. Die Beiträge dürfen (mit Ausnahme einer Publikation begrenzter Reichweite, z.B. Eigenverlage, Zeitungen) noch nicht veröffentlicht worden sein.
7. Die Beiträge sollten möglichst per E-Mail (landschreiber-wettbewerb@gmx.de) als offenes Dokument (word-Datei) eingereicht werden. Mehrere Texte sind in einer Datei zusammenzubringen. Per Briefpost eingereichte Bewerbungen werden nicht abgewiesen.
8. In einer zweiten, anonymisierten Datei (Dateiname: eine frei gewählte dreistellige Zahl, Bindestrich, Altersangabe) , die bis zur Entscheidung der Jury über die Preisträger ungeöffnet bleibt, schicken Sie uns bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und eine maximal 15 Zeilen lange biografische Notiz im Format des Beitrags (Punkt 4), wenn Sie mögen, auch ein Foto von sich.
9. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Die 12 Erstplatzierten werden jeweils rechtzeitig vor Messebeginn über ihre Nominierung informiert.
Die Bekanntgabe der Einzelplatzierungen erfolgt bei der Preisverleihung auf der Buchmesse.
10. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
Der Rechtsweg ist generell ausgeschlossen.
